Prä·ven·ti·on ist Vorsorge, durch die man etwas Schlimmeres zu verhindern versucht.

Das ist auch unsere Intention – Präventionsmaßnahmen zur Unfallverhütung. Hierfür kommen unterschiedlichste Module zum Einsatz. Unterstützt werden unsere Maßnahmen durch die Deutsche Stiftung für wertorientiertes Handeln. Doch sie kann die Kosten für eine nachhaltige Wirkung nicht alleine stemmen, deshalb sind wir auf weitere Spenden, Bußgeldauflagen oder Mitmacher als Kooperationspartner angewiesen.

Bild © gGKVS

SPENDEN

Wir freuen uns sehr, dass Sie unsere Arbeit durch eine Spende unterstützen möchten. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. 

Unser Spendenkonto:

Hamburger Sparkasse
IBAN DE80 2005 0550 1265 2117 87
BIC HASPDEHHXXX

GELDAUFLAGEN & BUßGELDER

 

Jede Zuweisung hilft, Unfallgefahren zu reduzieren

Sie möchten Bußgelder und Geldauflagen sinnvoll einsetzen, Projekte in ihrer Region fördern und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen im Straßenverkehr davon profitieren? Dann ist ihre Zuweisung genau richtig bei uns!

In dem von uns entwickelten Projekt zur Verkehrserziehung “Auf die Bremse fertig los” lernen Kinder spielerisch den Zusammenhang von Geschwindigkeit und Bremsweg. Damit wir in noch mehr Schulen Aufklärung über die Gefahren im Straßenverkehr durchführen können, benötigen wir finanzielle Unterstützung. Sie als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können uns dabei mit einer Zuweisung einer Geldauflage helfen und damit weitere Präventionsprojekte ermöglichen.

Weitere Themen, die uns wichtig sind: Unfallverhütung und Suchtprävention. Auch hier ist jede finanzielle Hilfe willkommen, um unsere Präventionsziele – das Leben für alle sicherer und lebenswerter zu machen – erfüllen zu können. Hierbei haben wir insbesondere die Mitmenschen im Auge, die besondere Unterstützung benötigen: Kinder, Jugendliche und ältere Mitbürger.

Information für Zuweisende

Zuweisungen können konkret für Module (siehe oben “Turnhalle”) gemacht werden oder für einen Präventionsbereich (wie z.B. Verkehrssicherheit oder Suchtprävention). Zuweisungen ohne Spezifizierungen setzen wir bei Gemeinden ein, bei denen Hilfe am nötigsten ist. Alle Zuweisungen werden nur zur Erfüllung unserer Satzungszwecke verwendet.

Darauf können Sie sich bei uns verlassen:

  • Zeitnahe Information über Zahlungseingänge sowie Nichteingänge
  • Jährliche, termingerechte Information über die Höhe und Verwendung von Geldauflagen und Bußgelder
  • Einhaltung des Datenschutzes
  • Vorgedruckte Überweisungsformulare mit dem Vermerk “nicht von der Steuer absetzbar” und Adressetiketten stellen wir Ihnen auf Anfrage unter geldauflagen@ggkvs.de zur Verfügung (bitte Anschrift und Auflage nicht vergessen).
  • Die Schwächsten im Straßenverkehr zu schützen, dafür setzen wir Ihre Geldauflage ein – danke für die Unterstützung!

Information für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Bußgeld- oder Geldauflage an die gGKVS leisten? Ihre Zahlung unterstützt die Senkung des Gefährdungspotentials im Straßenverkehr und damit die Reduzierung von Verletzten.

Bitte beachten Sie die fristgerechte Zahlung für eine reibungslose Abwicklung. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Bitte überweisen Sie die Geldauflage/ Ihr Bußgeld nur auf das unten erwähnte Geldauflagenkonto.
  • Überweisung bitte unter Angabe des im Beleg vorgegebenen Aktenzeichens. Nur so können wir dem zuständigen Gericht Ihren Zahlungseingang fristgerecht bestätigen.
  • Für Bußgeld- und Geldauflagen dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Für Fragen zur Ratenzahlung, Verzögerung bzw. Aufschub von Zahlungen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gericht. Wir dürfen dies nicht für Sie verhandeln.

Sie haben eine falsche Kontonummer benutzt oder einen falschen Betrag überwiesen, dann wenden Sie sich bitte zur Klärung an Frau Angelika Spatz ( angelika.spatz@ggkvs.de ), gGKVS.

Das GELDAUFLAGENKONTO:

Hamburger Sparkasse

IBAN DE38 2005 0550 1265 1915 91
BIC HASPDEHHXXX

Bei Fragen melden Sie sich gerne!

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